Sprache für Besichtigungen, Verträge, Finanzierung, Fragen an Makler und wichtige Begriffe rund um den Wohnungskauf.
Nicht nur der Kaufpreis zählt, sondern auch Nebenkosten, Maklerkosten und Rücklagen.
Wichtige Unterlagen wie Grundriss, Energieausweis oder Protokolle helfen dir, bessere Fragen zu stellen.
Bei Besichtigung oder Vertrag ist es völlig normal zu sagen, dass du noch prüfen oder nachdenken möchtest.
Gerade bei älteren Wohnungen lohnt es sich, sichtbar offene Fragen sofort bei der Besichtigung anzusprechen.
Du willst die Wohnung besser einschätzen.
Wie hoch ist das Hausgeld, und was ist darin enthalten?
Gibt es in letzter Zeit größere Reparaturen im Haus?
Du willst zeigen, dass du vorbereitet bist.
Die Finanzierung ist grundsätzlich vorbereitet, aber ich prüfe noch die letzten Details.
Bis wann brauchen Sie eine Rückmeldung von mir?
Du willst nichts unterschreiben, was du nicht verstehst.
Ich möchte den Vertrag zuerst in Ruhe lesen und bei Bedarf übersetzen lassen.
Können Sie mir die Unterlagen bitte vorab schicken?
Du willst wissen, welche Arbeiten bald anfallen könnten.
Sind in den nächsten Jahren größere Renovierungen geplant?
Wer trägt die Kosten, wenn etwas am Haus gemacht werden muss?
Frag direkt: Welche zusätzlichen Kosten kommen neben dem Kaufpreis noch dazu?
Sag: Können Sie mir bitte die wichtigsten Unterlagen vorab schicken, damit ich alles prüfen kann?
Eine sichere Formulierung ist: Ich möchte heute noch nichts unterschreiben und mir erst alles genau ansehen.
Eine Finanzierungsbestätigung ist eine formlose Absichtserklärung der Bank — sie verpflichtet die Bank zu nichts. Eine Finanzierungszusage (auch: Darlehenszusage) ist verbindlich und bedeutet, dass die Bank den Kredit nach Prüfung genehmigt hat. Verkäufer und Makler akzeptieren in der Regel nur die verbindliche Zusage.
Das Finanzamt schickt nach dem Notartermin einen Steuerbescheid. Sie haben in der Regel vier Wochen Zeit, die Grunderwerbsteuer zu bezahlen. Erst nach der Zahlung stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die der Notar benötigt, um den Grundbucheintrag zu veranlassen. Der Steuersatz liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (z. B. Brandenburg, Nordrhein-Westfalen).
Der Notar liest den gesamten Kaufvertrag laut vor — das dauert oft eine Stunde oder länger. Beide Parteien müssen den Inhalt verstehen. Wenn Sie die Sprache nicht ausreichend beherrschen, haben Sie das Recht, einen beeidigten Dolmetscher mitzubringen oder den Termin auf eine zweisprachige Urkunde umzustellen. Der Notar kann den Termin ablehnen oder verschieben, wenn er Zweifel hat, dass eine Partei den Vertrag versteht. Bitten Sie den Notar ruhig: Könnten Sie mir diesen Abschnitt bitte erläutern?
Diese Texte dienen nur dem Sprachenlernen und der allgemeinen Orientierung und können vereinfacht oder veraltet sein – sie sind keine Rechts-, Finanz-, Medizin- oder Steuerberatung. Einige Inhalte wurden mithilfe von KI erstellt. Bitte klären Sie wichtige Details mit der zuständigen Stelle oder einer Fachperson.