die Behörde
Plural: die Behörden
Nominativ
Akkusativ
Dativ
Genitiv
| Kasus | Bestimmt | Unbestimmt | Plural |
|---|---|---|---|
| Nominativ | die Behörde | eine Behörde | die Behörden |
| Akkusativ | die Behörde | eine Behörde | die Behörden |
| Dativ | der Behörde | einer Behörde | den Behörden |
| Genitiv | der Behörde | einer Behörde | der Behörden |
Nominativ – das Subjekt des Satzes: wer oder was etwas tut.
die Behörde · eine Behörde
Akkusativ – das direkte Objekt (wen oder was?) und immer nach für, durch, gegen, ohne und um.
die Behörde · eine Behörde · für die Behörde
Dativ – das indirekte Objekt (wem?) und immer nach mit, nach, aus, zu, von und bei.
der Behörde · einer Behörde · mit der Behörde
Genitiv – der Besitz (wessen?) und nach wegen, trotz und während.
der Behörde · einer Behörde · wegen der Behörde
Im Plural heißt es die Behörden im Nominativ und Akkusativ, den Behörden im Dativ und der Behörden im Genitiv. Einen unbestimmten Artikel gibt es im Plural nicht.
Die Behörde schickt mir einen Brief nach Hause.