Der, die oder das Ausländerbehörde?

die Ausländerbehörde

feminin

Plural: die Ausländerbehörden

Deklination

Nominativ

Bestimmt
die Ausländerbehörde
Unbestimmt
eine Ausländerbehörde
Plural
die Ausländerbehörden

Akkusativ

Bestimmt
die Ausländerbehörde
Unbestimmt
eine Ausländerbehörde
Plural
die Ausländerbehörden

Dativ

Bestimmt
der Ausländerbehörde
Unbestimmt
einer Ausländerbehörde
Plural
den Ausländerbehörden

Genitiv

Bestimmt
der Ausländerbehörde
Unbestimmt
einer Ausländerbehörde
Plural
der Ausländerbehörden

So verwendest du „Ausländerbehörde“ in den vier Fällen

  • Nominativ – das Subjekt des Satzes: wer oder was etwas tut.

    die Ausländerbehörde · eine Ausländerbehörde

  • Akkusativ – das direkte Objekt (wen oder was?) und immer nach für, durch, gegen, ohne und um.

    die Ausländerbehörde · eine Ausländerbehörde · für die Ausländerbehörde

  • Dativ – das indirekte Objekt (wem?) und immer nach mit, nach, aus, zu, von und bei.

    der Ausländerbehörde · einer Ausländerbehörde · mit der Ausländerbehörde

  • Genitiv – der Besitz (wessen?) und nach wegen, trotz und während.

    der Ausländerbehörde · einer Ausländerbehörde · wegen der Ausländerbehörde

Im Plural heißt es die Ausländerbehörden im Nominativ und Akkusativ, den Ausländerbehörden im Dativ und der Ausländerbehörden im Genitiv. Einen unbestimmten Artikel gibt es im Plural nicht.

Beispielsatz

Die Ausländerbehörde hat nur mit Termin geöffnet.

Zusammengesetztes Nomen – der Artikel kommt vom letzten Wort: die Behörde →

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