die Ausländerbehörde
Plural: die Ausländerbehörden
Nominativ
Akkusativ
Dativ
Genitiv
| Kasus | Bestimmt | Unbestimmt | Plural |
|---|---|---|---|
| Nominativ | die Ausländerbehörde | eine Ausländerbehörde | die Ausländerbehörden |
| Akkusativ | die Ausländerbehörde | eine Ausländerbehörde | die Ausländerbehörden |
| Dativ | der Ausländerbehörde | einer Ausländerbehörde | den Ausländerbehörden |
| Genitiv | der Ausländerbehörde | einer Ausländerbehörde | der Ausländerbehörden |
Nominativ – das Subjekt des Satzes: wer oder was etwas tut.
die Ausländerbehörde · eine Ausländerbehörde
Akkusativ – das direkte Objekt (wen oder was?) und immer nach für, durch, gegen, ohne und um.
die Ausländerbehörde · eine Ausländerbehörde · für die Ausländerbehörde
Dativ – das indirekte Objekt (wem?) und immer nach mit, nach, aus, zu, von und bei.
der Ausländerbehörde · einer Ausländerbehörde · mit der Ausländerbehörde
Genitiv – der Besitz (wessen?) und nach wegen, trotz und während.
der Ausländerbehörde · einer Ausländerbehörde · wegen der Ausländerbehörde
Im Plural heißt es die Ausländerbehörden im Nominativ und Akkusativ, den Ausländerbehörden im Dativ und der Ausländerbehörden im Genitiv. Einen unbestimmten Artikel gibt es im Plural nicht.
Die Ausländerbehörde hat nur mit Termin geöffnet.
Zusammengesetztes Nomen – der Artikel kommt vom letzten Wort: die Behörde →