der Anwalt
Plural: die Anwälte
Nominativ
Akkusativ
Dativ
Genitiv
| Kasus | Bestimmt | Unbestimmt | Plural |
|---|---|---|---|
| Nominativ | der Anwalt | ein Anwalt | die Anwälte |
| Akkusativ | den Anwalt | einen Anwalt | die Anwälte |
| Dativ | dem Anwalt | einem Anwalt | den Anwälten |
| Genitiv | des Anwalts | eines Anwalts | der Anwälte |
Nominativ – das Subjekt des Satzes: wer oder was etwas tut.
der Anwalt · ein Anwalt
Akkusativ – das direkte Objekt (wen oder was?) und immer nach für, durch, gegen, ohne und um.
den Anwalt · einen Anwalt · für den Anwalt
Dativ – das indirekte Objekt (wem?) und immer nach mit, nach, aus, zu, von und bei.
dem Anwalt · einem Anwalt · mit dem Anwalt
Genitiv – der Besitz (wessen?) und nach wegen, trotz und während.
des Anwalts · eines Anwalts · wegen des Anwalts
Im Plural heißt es die Anwälte im Nominativ und Akkusativ, den Anwälten im Dativ und der Anwälte im Genitiv. Einen unbestimmten Artikel gibt es im Plural nicht.
Der Anwalt gibt mir einen guten Rat.